Unsere AGB zum Dowload als PDF
§ 1 Vertragsschluss
Für Verträge mit net7agentur gelten ausschließlich
diese Geschäftsbedingungen. Abweichenden Regelungen in den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird daher
ausdrücklich widersprochen. Angebote von net7agentur in
Prospekten, Anzeigen usw. sind - auch bezüglich der
Preisangaben - freibleibend und unverbindlich, sofern nicht
ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt.
Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen der
Bedingungen, einschließlich dieser Schriftformklausel,
bedürfen der Schriftform. Das Einhalten einer
Leistungsfrist ist von der rechtzeitigen Selbstbelieferung
abhängig.
§ 2 Leistungsumfang
net7agentur bietet folgende Leistungen an: Erstellung,
Anpassung und Pflege von Websites sowie sonstige
Grafikdienstleistungen. net7agentur erbringt ihre
Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben des Kunden.
Installation, Einweisung und Schulung gehören nur zu den
Leistungspflichten von net7agentur, wenn dies vereinbart
ist. Änderungs- und Erweiterungswünsche muss net7agentur
nur berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen
erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen. Bei
einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten von
net7agentur zum Zweck der Anpassung an die Belange des
Kunden kann net7agentur dem Kunden den erforderlichen
Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine
umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die
Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, soweit
net7agentur schriftlich darauf hingewiesen hat.
net7agentur ist zu Teillieferungen berechtigt. Die erste
Anmeldung der Hauptdomain bei Suchmaschinen ist kostenlos.
Jede weitere Domain wird mit EUR 45,00 in Rechnung
gestellt.
§ 3 Preise und Zahlung
Es gelten die Listenpreise im Zeitpunkt der Aus- bzw.
Ablieferung. Festpreise gelten nur dann, wenn die
Preisabsprache im Einzelfall z. B. aufgrund eines Angebots
weder eine Preiserhöhungsmöglichkeit noch eine zeitliche
Begrenzung der Festpreisabrede enthält. Die Preise
schließen die gesetzliche Umsatzsteuer zur Zeit mit ein.
Versandkosten, Installation, Schulung und sonstige
Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit
keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde.
Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem
Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies
gilt insbesondere für Mehraufwand infolge a) des Vorlegens
von Daten in nicht digitalisierter Form, b) von notwendiger
und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter, c)
von Aufwand für Lizenzmanagement, d) in Auftrag gegebener
Test-, Recherchedienstleistungen und rechtlichen Prüfungen.
Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so muss
er mit Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz
rechnen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des
Zahlungszieles auch ohne Mahnung an. Der Kunde muss damit
rechnen, dass net7agentur die Zahlungen zunächst auf
ältere Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der
Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so kann
net7agentur Zahlungen des Kunden zunächst auf diese
Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die
Hauptleistung anrechnen. net7agentur ist berechtigt, für
Webdesign- oder Programmierleistungen eine Vorauszahlung in
Höhe von der Hälfte des Gesamtauftragswerts zu verlangen.
Die in dieser Preisliste genannten Preise sind
kostenoptimiert kalkuliert und beziehen sich nur auf Kunden
in Heidelberg. Bei Kunden außerhalb von Heidelberg fallen
zusätzlich Fahrtkosten an und werden mit EURO 0,70 inkl.
Mwst. pro Kilometer oder gegen Belegerstattung
berechnet.
§ 4 Termine, Fristen und
Leistungshindernisse
Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder
unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der
Schriftform. Ist für die Leistung von net7agentur die
Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so
verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde
dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Bei
Verzögerungen infolge von a) Veränderungen der
Anforderungen des Kunden, b) unzureichenden Voraussetzungen
in der Anwendungsumgebung (Hardware- oder
Softwaredefizite), soweit sie net7agentur. nicht bekannt
waren oder bekannt sein mussten, c) Problemen mit Produkten
Dritter (z. B. Software anderer EDV-Hersteller), verlängert
sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend. Soweit
net7agentur ihre vertraglichen Leistungen infolge
Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer für net7agentur
unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht
erbringen kann, treten für net7agentur keine nachteiligen
Rechtsfolgen ein. Werden von dem Kunden Änderungen oder
Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang
haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am
ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre
Gültigkeit.
§ 5 Abnahme
Der Kunde wird die Leistungen von net7agentur nach
Maßgabe der von net7agentur zu seiner Unterstützung
vorgelegten Checklisten unverzüglich abnehmen, sobald
net7agentur die Abnahmebereitschaft mitteilt. Die
Leistungen von net7agentur gelten als abgenommen, wenn
net7agentur die Abnahmebereitschaft unter Hinweis auf die
Bedeutung des Unterbleibens der Abnahmeerklärung mitgeteilt
hat a) und der Kunde daraufhin nicht innerhalb eines
Zeitraumes, der es ihm bei der geforderten sorgfältigen
Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens
jedoch nach 7 Werktagen, die Abnahme erklärt oder unter
Angabe von nach Kräften zu detaillierenden Mängeln
verweigert, b) oder der Kunde die Website oder Teile davon
ohne weitere Prüfung für Dritte zugänglich ins Netz stellt
oder net7agentur damit beauftragt, soweit die
Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen Mangel der von
net7agentur erbrachten Leistungen beruht. Wird die
Abnahmebereitschaft nicht mitgeteilt, so gilt anstelle des
Zeitpunktes der Mitteilung der Zeitpunkt, zu dem der Kunde
billigerweise von den Leistungen hätte Kenntnis nehmen
müssen.
§ 6 Mitwirkungspflicht
Der Kunde wird notwendige Daten, vor allem
einzupflegende Inhalte für die Websites zeitgerecht und in
digitaler Form zur Verfügung stellen. Soweit net7agentur
dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe
einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit
und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder
Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit
net7agentur keine Korrekturaufforderung erhält. Der Kunde
ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen
seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich. Er wird für die
Verfügbarkeit der erforderlichen Anzahl kompetenter
Mitarbeiter aus fachlicher und EDV-technischer Sicht und
für ausreichenden Rechnerkapazitäten wie Speicher,
Prozessorleistung und Leitungskapazitäten sorgen. Wenn
net7agentur dies für erforderlich hält, stellt der Kunde
eine Testumgebung (Hardware mit aktuellem Softwarestand,
insbesondere das den späteren Einsatzbedingungen
entsprechende Betriebssystem und die entsprechende
Serversoftware) zur Verfügung. Sowie Fehler oder
Beeinträchtigungen der Funktionalität der Leistungen von
net7agentur wie z.B. einer Website auftreten, wird der
Kunde net7agentur unverzüglich unter Angabe von Zeitpunkt
und Fehlerspezifikation sowie Name und
Telekommunikationsdaten (Telefon, E-mail) des meldenden und
zuständigen Mitarbeiters davon unterrichten. Der Kunde ist
für den störungsfreien Betrieb der Einrichtungen zur
Fernwartung und -pflege, insbesondere stabile
Datenleitungen und -schnittstellen verantwortlich.
§ 7 Nutzungsrechte
net7agentur räumt dem Kunden ein
einfaches/ausschließliches/mit Ausnahme der Verwenderin
ausschließliches und (nicht) übertragbares Nutzungsrecht
ein. Erbringt net7agentur Leistungen zur Gestaltung der
Internet-Präsenz des Kunden, so ist der Nutzungszweck der
Website und/oder von deren Bestandteilen auf eine
Verwendung im Internet beschränkt. Dieses Recht erwirbt der
Kunde mit vollständiger Zahlung der Leistungen von
net7agentur. Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet,
net7agentur über den Umfang der Nutzung schriftlich
Auskunft zu erteilen. net7agentur geht bei der Verwendung
von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit
Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde über das für
den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt. Der Kunde
ist verpflichtet, net7agentur über jede unrechtmäßige
Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu
informieren, sowie gegen einen Verletzer der gewerblichen
Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder net7agentur
dabei zu unterstützen. Werden dem Kunden Verletzungen von
Nutzungsrechten durch die Leistungen von net7agentur z.
B. durch Abmahnungen Dritter bekannt, so wird er
net7agentur unverzüglich darüber informieren.
§ 8 Urheberrechtsvermerke und
Referenznachweise
Der Kunde räumt net7agentur das Recht ein, das Logo
von net7agentur und ein Impressum in die Websites des
Kunden einzubinden und diese miteinander und der Website
von net7agentur zu verlinken. Der Hinweis von
net7agentur als Designer der Webseite mittels verlinktem
Logo auf die eigene Homepage, gilt als kostenfrei, zeitlich
unbegrenzt und unwiderruflich vereinbart. Das Urheberrecht
und Copyright verbleibt bei net7agentur und wird nicht
stillschweigend durch den Ausgleich einer Rechnung
erworben; es wird ein uneingeschränktes Nutzungsrecht
erworben. Jegliche Änderungen durch Dritte bedürfen der
schriftlichen Genehmigung von net7agentur. Für den
vollständigen Erwerb und die Übertragung des Copyrights
fällt eine zusätzliche Gebühr i.H.v. 75 % des
Gesamtauftragswertes an. Der Kunde wird alle Schutzvermerke
wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte
unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die
im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber.
net7agentur behält sich das Recht vor, erbrachte
Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf
Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu
verwenden, insbesondere die Website des Kunden in eine
Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende
Links zu setzen.
§ 9 Pflicht des Kunden zur Datensicherung
Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust
angemessen zu schützen. Da die Neuinstallation von
Software, aber auch die Veränderung der installierten
Software das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt,
ist der Kunde verpflichtet, vor Neuinstallation oder
Veränderung der installierten Software durch eine
umfassende Datensicherung Vorsorge gegen Datenverlust zu
treffen.
§ 10 Datenschutz und Geheimhaltung
net7agentur speichert die im Rahmen der
Vertragsanbahnung und -abwicklung benötigten Daten des
Kunden (z. B. Adresse und Bankverbindung). Durch die
Verbindung eines Netzwerks mit dem Internet entsteht die
Möglichkeit der missbräuchlichen Verwendung von Daten.
Insbesondere sensible Daten muss der Kunde daher durch
eigene Sicherungsmaßnahmen vor unberechtigtem Zugriff
schützen. Beide Vertragspartner werden vertraulich
gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des
Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln. Software
betreffende Unterlagen wie Dokumentationen und vor allem
der Source-Code sind vor unberechtigtem Zugriff zu
schützen. net7agentur weist darauf hin, dass es nach dem
derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist,
Vervielfältigungen von Werken insbesondere von Grafiken
oder anderen optischen oder akustischen Gestaltungsmitteln,
die online gestellt werden, zu verhindern.
§ 11 Kündigung
Bei Pflegeverträgen kann der Kunde frühestens 3 Monate
nach Vertragsschluss ordentlich kündigen. Der Vertrag
verlängert sich jeweils um 3 Monate, wenn er nicht 3 Monate
vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Das Recht zur
Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Insbesondere bei einem Verstoß gegen § 7 - Nutzungsrechte -
und wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung um mehr
als einen Monat in Verzug ist, kann net7agentur fristlos
kündigen.
§ 12 Mitteilungen
Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post
(E-Mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte
Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten
Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen
an. Die E-mail muss den Namen und die E-mail-Adresse des
Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit)
sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als
Abschluss der Nachricht enthalten. Für unverschlüsselt im
Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht
gewährleistet. Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen
zugegangene E-mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises
als vom anderen Partner stammend. Die Verbindlichkeit der
E-mail und damit der Textform gilt für alle Erklärungen,
die die gewöhnliche Vertragsabwicklung mit sich bringt.
Ausgeschlossen ist die Textform dagegen bei einer
Kündigung, bei Maßnahmen zur Einleitung oder Durchführung
eines Schiedsverfahrens, sowie Erklärungen, die von einem
Vertragspartner ausdrücklich abweichend von dieser
Vereinbarung in schriftlicher Form verlangt werden.
§ 13 Anwendbares Recht und Erfüllungsort
Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher
Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die
Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden
Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts. Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen
Leistungen aus dem Vertrag wird von net7agentur
vereinbart. Als Gerichtsstand wird in diesem Fall
Heidelberg vereinbart.
§ 14 Salvatorische
Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben
die anderen Bedingungen im Übrigen wirksam. Die
Vertragspartner werden die nichtige Bestimmung durch eine
solche wirksame ersetzen, die dem Willen der
Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt.